Liestal (CH), Lüdinareal: Richtprojekt
Workshopverfahren, Switzerland
- Architects
- Ammann Albers StadtWerke
- Any
- 2017-2019
- Client
- Stadt Liestal und private Grundeigentümer
- Landschaft
- Westpool Landschaftsarchitektur
Städtebauliches Grundkonzept
Das städtebauliche Richtprojekt basiert auf einer 3-zeiligen Bebauung, wobei zwei
Zeilen miteinander zu einem Blockrand verbunden sind. Zwischen dem Blockrand
und der dritten Zeile befindet sich eine nach Süden hin ansteigende Gasse.
Vielfältige Freiräume
Während die Promenade zum Orisbach hin öffentlich ist, ist die Gasse zwischen
der mittleren und der östlichen Zeile halb-öffentlich und der Hof zwischen der westlichen
und der mittleren Zeile halb-privat. Die Verbindung zwischen Postplatz und
Lüdin-Platz über die Promenade soll als Hauptbeziehung gestärkt werden. In der
Gasse soll eine Aneignung der Vorzonen zu den Häusern durch die Anwohner
stattfinden können (analog zum Kirchhof). Zwischen der Promenade, der Gasse,
dem Hof und der Bahnhofstrasse sind Querbeziehungen für den Fussverkehr vorgesehen.
Der Wohnhof ist geprägt durch eine gemeinschaftliche Grünfläche und
chaussierte Aufenthaltsflächen entlang der Gebäude. Die Hoffläche steigt nur geringfügig
an, da sonst die Erdgeschosse des kantonalen Verwaltungsgebäudes
nicht mehr genutzt werden könnten. Die östliche Häuserzeile steht direkt an der
Promenade. Bei einer Wohnnutzung bis ins Erdgeschoss ist dieses als Hochparterre
auszugestalten. Bei einer Atelier- oder Büronutzung sind auch ebenerdige
Erdgeschosse denkbar.
Umgang mit der Topografie
Die Bebauung folgt der zu erhaltenden Hangkante im Südosten entlang des Orisbachs.
Der Verlauf der weiteren Hangkante im Westen sowie die Entstehung des
Teichs sind nicht mehr nachvollziehbar und sollen auch nicht erhalten werden. Dort
wird das Areal aufgeschüttet. Der topographische Anstieg wird in der Gasse erlebbar
gemacht. Die Topographie steigt von Osten nach Westen und von Norden
nach Süden an.
Städtebaulicher Hochpunkt
Im südlichen Teil des Lüdin-Areals in der mittleren Zeile ist ein städtebaulicher
Hochpunkt als Bindeglied zur "Bahnhofsstadt" vorgesehen. Für das städtebauliche
Konzept mit den drei Zeilen auf dem Lüdin-Areal ist der städtebauliche Hochpunkt
nicht zwingend (auch bezüglich Nutzfläche nicht). Es ist denkbar, dass stattdessen
das erweiterte Kantonsgericht die Vermittlerrolle mit dem Bahnhofsareal übernimmt.
Gasse
Im Rahmen des 4. Workshops wurden für den Verlauf der Gasse zwei Varianten
diskutiert (Richtung Postplatz hin ansteigende Gasse oder zur Promenade hin führende,
unten bleibende Gasse). Für eine ansteigende Gasse spricht, dass eine öffentliche
Gasse auf eine gewisse Belebung angewiesen ist und diese nur
funktioniert, wenn sie von den Fussgängern aus den umliegenden Quartieren als
Verbindung genutzt wird. Deshalb sollte der Weg zum Postplatz hinauf und nicht
zur Promenade hinunterführen. Dadurch wird die Gasse in das Stadtgewebe eingebunden.
Dennoch wirkt die Gasse auch bei ansteigender Topographie und direkter
Verbindung zum Postplatz nicht voll öffentlich, da der Eingang von der
Rheinstrasse eher etwas versteckt ist. Als die öffentlichste Verbindung soll weiterhin
die Promenade dienen. Wenn die Gasse ansteigt, wirkt das Areal zudem topographisch
zusammenhängender. Bei einer unten bleibenden Gasse erweist sich
zudem die Situation für den Hochpunkt zur Überbrückung des Höhensprungs als
noch schwieriger.
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