Foto © Antje Quiram
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Tageseinrichtung für Kinder

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Standort
Stuttgart, Deutschland
Jahr
2020
Bauherrschaft
Landeshauptstadt Stuttgart
Team
Marcus Kaestle, Andreas Ocker, Lena Magnago, Antonia Blaer, Katharina Braune, Hannes Stark
Bauleitung
Guggenberger + Ott Architekten GmbH: Sophia Weber

Umbau Gebäude Borkumstraße 51 in Stuttgart-Neuwirtshaus zu einer 5-gruppigen Kindertagesstätte

Ausgangslage

Die Siedlung Neuwirtshaus wurde in den Jahren 1933 bis 1937 von der Stuttgarter Siedlungsgesellschaft (heute SWSG) errichtet. Die bauliche Struktur ist bis heute von einfachen Doppelhäusern geprägt, die sich ursprünglich als ausgemauerte Fachwerkhäuser zu einem homogenen Bebauungsbild fügten. Langestreckte Parzellen ermöglichten eine Bewirtschaftung der Grundstücke, die im Erbbaurecht an die Siedler verpachtet wurden.

Die Grundschule (1935), die evangelische Michaelskirche (1938) sowie ein Luftschutzhaus (1940) bilden die weitgehend im Originalzustand erhaltene, denkmalgeschützte Infrastruktur. Das Gebäude Borkumstraße 51 (1936) lässt sich als weiteres öffentliches Gebäude durch seine äußere Gestalt und architektonische Ausprägung in diese Reihe einordnen. Die bereits bauzeitlich vorhandene Mehrfachnutzung als „Volkshaus“ mit Kindergarten, Versammlungsraum, Laden und Wohnnutzung hat die innere Struktur des Gebäudes bis heute geprägt.

Das gültige Baurecht (Bebauungsplan von 1935, Beschränkung auf ein Vollgeschoss, Baustaffel 10) ist durch das vorhandene Gebäude bereits überschritten. Im südwestlichen Bereich besteht ab dem Hausgrund Bauverbot.
Ein Ersatzbau (Neubau) ist nur innerhalb der gültigen Vorgaben möglich. Dieser würde folglich wesentlich kleiner als das bestehende Gebäude, das Raumprogramm lässt sich für eine 5 gruppige KiTa nicht unterbringen.
Anbauten sind durch das Bauverbot und die vorhandenen Baulinien ebenfalls nicht möglich.

Architektonisches Konzept

Die vorhandenen Rahmenbedingungen haben uns zu folgenden konzeptionellen Überlegungen veranlasst:
Das bestehende Gebäude wird in seiner äußeren Gestalt erhalten und trägt dadurch mit den oben beschriebenen weiteren öffentlichen Gebäuden zu einer dauerhaften Identitätsstiftung der Siedlung bei.
Strukturelle, statische, baukonstruktive und brandschutztechnische Mängel der Substanz wurden durch eine vollständige Entkernung und einen Neuaufbau (Prinzip Haus im Haus) behoben.
Dabei entsteht ein reizvoller Kontrast zwischen historischer Hülle und neuem Innenleben, das sich durch Raumgefüge und Materialität eindeutig der Gegenwart zuordnen lässt.
Die Unterbringung der KiTa erfolgt auf drei Ebenen: in Ebene 0 mit direktem Gartenzugang sind zwei Kleinkindgruppen (0-3 Jahre) angeordnet und ein barrierefreier Zugang vorgesehen. In Ebene 1 befindet sich der Bereich für 3-6 jährige Kinder, ebenfalls mit direktem Gartenzugang. In Ebene 2 (Dachgeschoss) ist der Mehrzwecksaal, Werkstatt, Aufenthalts-und Schlafbereiche untergebracht.

Für die Bewohner der Siedlung Neuwirtshaus kann durch diese Maßnahme das im kollektiven Gedächtnis verankerte Gebäude Borkumstraße 51 erhalten und gleichzeitig das Angebot für die Betreuung von Kleinkindern ausgebaut und verbessert werden.

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