Wohnüberbauung Hofstrasse 1
Zug, Schweiz
- Architekten
- Albi Nussbaumer Architekten BSA/ETH/SIA
- Jahr
- 2024/25
- Bauherrschaft
- Privat
- Team
- Uta Schabbel, Patrick Oliveira, Noé Gonzalez, Markus Sennhauser, Albi Nussbaumer, Micha Gerhard
Die zwei bestehenden Wohnhäuser auf dem Grundstück sollen durch einen Neubau ersetzt werden. Auf Grund einer Dienstbarkeit im nordwestlichen Teil des Grundstücks wird der Neubau analog den Bestandsbauten in den südwestlichen und nordöstlichen Teil der Parzelle platziert. Im Nordwesten entlang der Hofstrasse wird so ein grosszügiger, parkartiger Zugangsraum zum Gebäude formuliert. Hier befinden sich neben dem Zugangsweg zum Gebäude die Vorfahrt mit der Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage, die Besucherparkplätze und die Kurzzeitabstellplätze für Velos sowie eine Frei- und Aufenthaltsfläche als Begegnungszone für die Bewohner.
Das Gebäude ist dreigeschossig aufgebaut und schiebt sich mit seinem Erd- und 1. Obergeschoss gegen Osten hin in den Hang. Aus den zwei Sockelgeschossen entwickeln sich ein Süd- und ein Nordhaus mit zusätzlichem Attikageschoss. Durch die Auftrennung des Volumens in einen südlichen und einen nördlichen Gebäudeteil entsteht ein räumlicher Bezug zum Hang und lässt das Gebäude in Anlehnung an die zwei Bestandsbauten zweiteilig in Erscheinung treten.
Auch im strukturellen Aufbau und der äusseren Erscheinung sucht der Neubau Analogien zum Bestand. Nach aussen hin geschlossene Wandscheiben strukturieren die Gebäudegrundrisse und bilden diese gegen aussen hin ab. Durch diese Massnahme erhalten die Innenräume immer wieder eine klare Ausrichtung zur Umgebung. Es entsteht ein allseitiges Spiel von räumlichem Öffnen und Schliessen.
Bis auf die Wohneinheit im Attikageschoss verfügen sämtliche Wohneinheiten nebst überdachten und offenen Balkon- und Terrassenbereichen über direkte Zugänge zum Garten. Im Erdgeschoss gegen Süden und Westen sowie im ersten und zweiten Obergeschoss hangaufwärts gegen Osten aber auch Süden und Norden. Unterschiedlich hohe Mauern trennen privat von öffentlich. Diese Massnahme führt dazu, dass ein grosser Teil der Umgebung privatisiert ist und die Wohnungen durch diese Gartenanteile beinahe zu Hauseinheiten werden.
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